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Fragen & Antworten (FAQ)

Wissenswertes rund um Ihren Radurlaub...

Hier finden Sie Informationen zu den wichtigsten Punkten rund um einen Radurlaub. Wir haben die häufigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt.

Falls Sie noch weitere Informationen zu dem einen oder anderen Thema benötigen: zögern Sie nicht, uns anzurufen (kostenlose Hotline aus D-A-CH 0800 0700 570), oder senden Sie uns eine @Email

Rundfahrt, Sternfahrt oder Rad + Schiff ?

Reisearten

    Rundfahrt: von A nach B; meist täglicher Orts - und Hotelwechsel. Ihr Gepäck wird von uns weiter transportiert, die Rückreise zum Ausgangspunkt ist häufig inkludiert oder gegen Aufpreis zubuchbar.
     
  Rad & Schiff: Radeln nach Lust und Laune, das Hotel schwimmt mit! Je nach Destination sind die unterschiedlichsten Schiffe im Angebot. Mal ist es ein gemütliches Hotelboot, mal ein großzügiges Kreuzfahrtschiff, mal ein rustikaler Motorsegler. Kein Kofferpacken, meist Vollverpflegung, sehr individuelle Betreuung an Bord. Diese Reiseart erfreut immer größerer Beliebtheit.
     
  Sternfahrt: ein entspannter Radurlaub in einer Region mit vielen Rad- und Ausflugsmöglichkeiten, ohne tägliches Kofferpacken. Sie erhalten diverse Routenvorschläge, die Sie meist ganz individuell und beliebig planen. Bei den Unterkünften wird besonderes Augenmerk auf Komfort und eine gemütliche Atmosphäre gelegt. kein tägliches Kofferpacken notwendig.

Individuell oder Geführt ?

   Individuelle Tour
Es ist Ihre Radtour! Sie radeln wann Sie möchten, in Ihrem eigenen Tempo und gestalten den Tag ganz nach Ihrem Geschmack. Kurze oder lange Pausen, ausgedehnte Besichtigungen - Sie selbst kennen Ihre Wünsche und Vorstellungen am Besten. Mit dem ausführlichen Karten- und Informationsmaterial (pro Zimmer/Kabine) von RAD + REISEN finden Sie sich auch in nicht vertrauter Umgebung problemlos zurecht.
Bei vielen Touren gibt's auch noch GPS-Tracks bzw. App-Unterstützung.
     
  Geführte Tour
Bei unseren ortskundigen Reiseleitern sind Sie Bestens aufgehoben. Sie begleiten Sie  beim Radeln, geben Tipps und zeigen Ihnen manch verborgenen Blickwinkel. In der Gruppe mit Gleichgesinnten unterschiedlichster Nationalitäten erleben Sie  Freude an der Bewegung mit einer gehörigen Portion and Spaß und Humor. Das Zusammengehörigkeitsgefühl wird groß geschrieben - hier wurden schon viele Freundschaften geschlossen.
 

Schwierigkeitsgrad / wie sportlich muss ich sein?

Bei der Auswahl unserer Radrouten legen wir ganz besonderes Augenmerk auf die Prädikate Genuss und Entschleunigung. Sie sollen Ihren Radurlaub genießen (und damit ist nicht nur das leibliche Wohl gemeint) und im gemächlichen Tempo, ohne Stress und Hektik die Natur erleben.

Viele Routen sind auch für Radtouren-Einsteiger und Kinder sehr gut geeignet. Wir erwarten uns auch keine körperlichen Höchstleistungen.. 

Um Ihnen bei der Entscheidung für die passende Radtour etwas zu helfen, haben wir alle Radreisen in 5 Stufen eingeteilt. Unsere komfortablen Elektro-Fahrräder bieten zusätzliche Unterstützung und Sicherheit. Den Motor können Sie ja zu- oder wegschalten...

   Level 1 - Genussradler
Vorwiegend flach, ohne Steigungen; wenig Kondition erforderlich; bei beschaulichem Tempo jede Menge Zeit zur Verfügung.
     
  Level 2 - Freizeitradler 
leicht hügelig, nur wenige Anstiege, etwas Kraft und Ausdauer von Vorteil; durchschnittliches Fahrtempo.
     
  Level 3 - Tourenradler
anspruchsvolles Gelände, mit Anstiegen als kleine Herausforderung und Abfahrten zum Verschnaufen; gute Kondition und Radfahrtechnik Voraussetzung; sportliche Fahrweise.

Wieviele KM schaffe ich pro Tag ?

Wieviele KM kann ich pro Tag radeln?

Im Durchschnitt radelt man in flachem - leicht hügeligem - Gelände bei eher gemütlichem Tempo etwa 15 km pro Stunde.

Dies bedeutet, dass Sie bei einer Tagesetappe von ca. 40-50 km knapp 3 Stunden im Fahrradsattel sitzen. Jede Menge Zeit also, um Sehenswürdigkeiten zu besichtigen oder in den unzähligen "Einkehrmöglichkeiten" direkt am Fahrradweg eine Radpause einzulegen.

Sie sollen nicht unbedingt einen neuen Geschwindigkeitsrekord brechen oder Ihre körperlichen Grenzen austesten, sondern möglichst viel Natur und Kultur genießen und entspannt, ohne große Anstrengungen, Ihr Etappenziel erreichen.

Leihräder oder eigenes Fahrrad ?

All unsere Touren-Leihräder sind zumindest mit einer (fallweise auch zwei) Satteltasche ausgestattet. Hier können Sie das Notwendigste für einen Radtag verstauen (Kleidung zum - witterungsbedingten - Wechseln bzw. zum Besuch von Museen etc., Speisen & Getränke für eine stärkende Rast unterwegs, Foto-Equipment, usw.)

Kilometerzähler, Luftpumpe sowie Reparatur-Set (für event. Reifenpannen) zählen ebenfalls zur Ausstattung.

Detaillierte Beschreibungen zu den verfügbaren Rädern finden Sie direkt auf der jeweiligen Tourseite.

Selbstverständlich können Sie bei den meisten Radtouren auch Ihr eigenes Fahrrad mitbringen. Bitte informieren Sie sich vorab bezüglich notwendiger Reservierungen in öffentlichen Verkehrsmitteln. 

   E-Bikes - Fahrräder mit ELEKTRO-Antrieb für diejenigen, die es gerne etwas gemütlicher haben, oder aber immer noch Bedenken haben. Auf den meisten Radtouren werden bereits Elektroräder angeboten, die Ihre Trittkraft um das bis zu Dreifache verstärken.

E-Bikes sind eine tolle Entwicklung, sollten aber aufgrund deren Fahreigenschaften (hohes Gewicht + hohe Geschwindigkeit) nur von sehr sicheren und erfahrenen Radfahrern mit sehr gutem Balancegefühl gebucht werden. Nicht geeignet sind Elektroräder für Personen, die kaum oder nur sehr selten Fahrrad fahren.

Rennradtouren werden von uns leider aktuell (noch) nicht angeboten. Vereinzelte MTB-Touren sind jedoch bereits verfügbar.

Wie wird die An- und Abreise organisiert ?

Jede An- und Abreise erfolgt - sofern nicht anders angegeben - in Eigenregie. Ob mit dem PKW, per BAHN, per BUS oder per FLUGZEUG - gerne sind wir Ihnen bei der Planung und Organisation behilflich.

 

Zu den meisten Ausgangspunkten unserer europäischen Reisen kommen Sie ganz einfach per Bahn. Finden Sie Ihre Verbindungen und Tickets bequem bei unserem Partner Rail Europe

Book European train journeys with Rail Europe

 

Viele Fluglinien bieten eine bequeme Anreise zu sehr günstigen Preisen. Leider können wir im weltweiten Wettbewerb der Low-Cost-Carrier nicht mehr mit deren günstigen, tagesaktuellen Endverbraucherpreisen mithalten. Wir empfehlen Ihnen deshalb, Ihre Flüge direkt über eine der Flugsuchmaschinen (z.B. swoodoo.com) ganz unkompliziert selbst online zu buchen.

 

Hier finden Sie Alternativen zu Verlängerungsnächten am Anfang oder Ende Ihrer Radreise. Verlängerungsnächte im Anfangs- oder Endhotel Ihrer Radreise können selbstverständlich auch direkt über uns gebucht werden.

 

Falls Sie mit dem PKW anreisen wollen, erhalten Sie von uns mit den Reiseunterlagen ausführliche Informationen über die jeweiligen Parkmöglichkeiten bzw. finden dies bereits unter dem Punkt "Nützliches" direkt bei der jeweiligen Tour.

Wird mein Reisegepäck weiterbefördert ?

Wird mein Reisegepäck weiterbefördert?

Radeln Sie unbeschwert und ohne Ballast, denn wir bringen Ihr Hauptgepäck täglich für Sie von Etappe zu Etappe. Sie müssen sich um nichts kümmern. In der Regel geben Sie Ihre Koffer morgens an der Rezeption ab und erhalten es in der nächsten Unterkunft wieder. Bei zahlreichen Reisen ist aus logistischen Gründen die Anzahl auf einen Koffer pro Person und ein Gewicht von 20 kg begrenzt.Details finden Sie auch im jeweiligen Reiseangebot.

Reise-Versicherungen - im Fall des Falles...

Wir empfehlen Ihnen eine Reiseversicherung bei unserem Vertragspartner EUROPÄISCHE REISEVERSICHERUNG AG - dem österreichischen Marktführer für Reiseversicherungen. 

Reise-KOMPLETTschutz

Versicherungsbedingungen als PDF
Für Übersee-Gäste gelten gesonderte Bestimmungen und Tarife - unser Team hilft Ihnen bei Fragen sehr gerne weiter!

Stornokosten
Ersatz der Stornokosten bei Nichtantritt oder Abbruch der Radreise bis zum gewählten Reisepreis.

Für Radreisen, die vor dem Versicherungsabschluss gebucht worden sind, beginnt der Versicherungsschutz erst am 10. Tag nach Versicherungsabschluss (ausgenommen Unfall, Todesfall oder Elementarereignis).

Unvorhergesehene Reiseänderungen
Ersatz der zusätzlichen Rückreisekosten bei Abbruch der Reise bis 100%, Ersatz der gebuchten, nicht genutzten Kosten des gebuchten Reisearrangements bis zum gewählten Reisepreis.

Medizinische Leistungen
Übernahme der Kosten bei ambulanten Behandlungen, Heimtransport (inkl. Ambulanzjet), Verlegungstransport, Medikamententransport, Krankenbesuch bei mehr als 5tägigem Krankenhausaufenthalt bis 100 %. Übernahme der Kosten bei stationärer Behandlung bis € 500.000,-. Betreuungsperson für die Heimreise minderjähriger Angehöriger bis € 4.000,-.

Reiseunfall
Such- und Bergungskosten nach Unfall, Berg- oder Seenot, Entschädigung für dauernde Invalidität ab 50%.

Reisegepäck
Ersatz bei Beschädigung, Diebstahl, Vernichtung oder Abhandenkommen von Gegenständen bis € 4.000,-.

Reisehaftpflicht
für Sach- und Personenschäden pauschal bis € 750.000,-.

Einzelschutz

Reisedauer bis 31 Tage:

Reisepreis bis Prämie Reisepreis bis Prämie
€ 400,- € 49,- € 1.400,- € 98,-
€ 500,- € 60,- € 1.600,- € 107,-
€ 600,- € 67,- € 1.800,- € 115,-
€ 800,- € 76,- € 2.000,- € 125,-
€ 1.000,- € 84,- € 2.200,- € 136,-
€ 1.200,- € 92,- € 2.600,- € 160,-

Leistungen nur auszugsweise abgedruckt. Es gelten die Europäischen Reiseversicherungsbedingungen (ERV-RVB 2023). Vollständige Informationen erhalten Sie in Ihrem Reisebüro.

 

STORNO-Schutz

Versicherungsbedingungen als PDF
Für Übersee-Gäste gelten gesonderte Bestimmungen und Tarife - unser Team hilft Ihnen bei Fragen sehr gerne weiter!

Ersatz der Stornokosten:

  • unerwartete schwere Erkrankung 
  • schwere unfallbedingte Körperverletzung 
  • Tod 
  • Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen 
  • bedeutender   Sachschaden   am   Wohnsitz   infolge   Elementarereignis,   Feuer,   Wasserrohrbruch   oder   Straftat   
  • Reiseabbruch :Ersatz der nicht genutzten Reiseleistungen und die zusätzlichen Rückreisekosten insgesamt  bis  zum  versicherten  Reisepreis.

Für Radreisen, die vor dem Versicherungsabschluss gebucht worden sind, beginnt der Versicherungsschutz erst am 10. Tag nach Versicherungsabschluss (ausgenommen Unfall, Todesfall oder Elementarereignis).

Unvorhergesehene Reiseänderungen:
Ersatz der zusätzlichen Rückreisekosten bei Abbruch der Reise bis 100% des gewählten Reisepreises, Ersatz der gebuchten, nicht genutzten Kosten des gebuchten Radreisearrangements bis zum gewählten Reisepreis.

Reisepreis bis Prämie Reisepreis bis Prämie
€ 150,- € 13,- € 1.000,- € 80,-
€ 200,- € 17,- € 1.200,- € 94,-
€ 300,- € 25,- € 1.400,- € 108,-
€ 400,- € 34,- € 2.000,- € 150,-
€ 500,- € 43,- € 3.000,- € 200,-
€ 800,- € 66,- € 4.000,- € 276,-

 

Informationen zu COVID-19

Bitte beachten Sie, dass bei vielen Versicherungen häufig Pandemien ein Ausschlussgrund sind. Wir empfehlen Ihnen daher unseren Vertragspartner EUROPÄISCHE REISEVERSICHERUNG AG, die diesen Ausschlussgrund ausgesetzt hat.

Auszug aus den Versicherungsbedingungen: Stornodeckung auch bei COVID-19-Erkrankung trotz Pandemiestatus

Stornokosten für den Fall, dass Sie als stornoversicherter Kunde die Reise nicht antreten können,

  • weil Sie oder eine gleichwertig versicherte mitreisende Person an COVID-19 erkranken oder einen positiven PCR-Test haben und deswegen die Reise nicht antreten können,
  • weil ein naher Angehöriger (*) oder eine im gemeinsamen Haushalt lebende Person an COVID-19 erkrankt und Ihre dringende Anwesenheit erforderlich ist,

(*) Als Angehörige gelten Ehepartner (bzw. eingetragener Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebender Lebensgefährte), Kinder (Stief-, Schwieger-, Enkel-, Pflege-, Adoptiv-), Eltern (Stief-, Schwieger-, Groß-, Pflege-, Adoptiv-), Geschwister, Stiefgeschwister und Schwager/Schwägerin der versicherten Person – bei eingetragenem Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebendem Lebensgefährten zusätzlich dessen Kinder, Eltern und Geschwister.

Weitere Details finden Sie ONLINE...

Reisebedingungen

Anpassung an die Novelle zum Konsumentenschutzgesetz BGBl. 247/93 und an das Gewährleistungsrechts-Änderungsgesetz, BGBI. I Nr. 48/2001

Gemeinsam beraten im Konsumentenpolitischen Beirat des Bundesministeriums für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz in Entsprechung des § 73 Abs. 1 GewO 1994 und des § 8 der Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten in der Fassung 1994 über die Ausübungsvorschriften für das Reisebürogewerbe. Der vollständige Wortlaut kann in jedem Reisebüro eingesehen oder vom Veranstalter angefordert werden. Das Reisebüro kann als Vermittler und/oder als Veranstalter auftreten. Der Vermittler übernimmt die Verpflichtung, sich um die Besorgung eines Anspruchs auf Leistungen anderer zu bemühen. Veranstalter ist das Unternehmen, das entweder touristische Leistungen zu einem Pauschalpreis anbietet (Pauschalreise/Reiseveranstaltung) oder einzelne touristische Leistungen als Eigenleistungen zu erbringen verspricht und dazu im allgemeinen eigene Prospekte, Ausschreibungen usw. zur Verfügung stellt. Ein Unternehmen, das als Reiseveranstalter auftritt, kann auch als Vermittler tätig werden, wenn Fremdleistungen vermittelt werden (z.B. fakultativer Ausflug am Urlaubsort), sofern es auf diese Vermittlerfunktion hinweist. Die nachstehenden Bedingungen stellen jenen Vertragstext, zu dem üblicherweise Reisebüros als Vermittler oder als Veranstalter mit ihren Kunden/Reisenden (Anm.: im Sinne des KSchG) Verträge abschließen. Die besonderen Bedingungen der vermittelten Reiseveranstalter, der vermittelten Transportunternehmungen (z.B. Bahn, Flugzeug, Schiff) und der anderen vermittelten Leistungsträger gehen vor.
Das Reisebüro als Veranstalter:
Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlagen des Vertrages, die der Buchende mit einem Veranstalter entweder direkt oder über einen Vermittler abschließt. Für den Fall des Direktabschlusses treffen den Veranstalter die Vermittlerpflichten sinngemäß. Der Veranstalter anerkennt grundsätzlich die gegenständlichen ALLGEMEINEN REISEBEDINGUNGEN, Abweichungen sind in den Werbeunterlagen gemäß § 8 der Ausübungsvorschriften nachstehend ersichtlich gemacht.


1. Anmeldung / Bezahlung des Reisepreises
1.1 Auf Grundlage der im Katalog oder auf der Website angeführten Leistungsbeschreibungen erfolgt die Anmeldung. Sie können sich schriftlich oder via Internet zu einer Reise anmelden.
1.2 Mit der Reiseanmeldung/Buchung bietet der Kunde der RAD + REISEN GmbH den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. An die Reiseanmeldung ist der Reisende 10 Tage gebunden. Der Reisevertrag kommt mit der Bestätigung - diese bedarf keiner bestimmten Form - der RAD + REISEN GmbH zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung (=Rechnung) übermittelt.
1.3 Nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung durch RAD + REISEN bzw. frühestens elf Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise ist eine Anzahlung von 20% je Person zu leisten. Die Restzahlung erfolgt frühestens 20, jedoch spätestens 15 Tage vor Reiseantritt. Die detaillierten Reiseunterlagen erhalten Sie Zug um Zug nach Erhalt des Restbetrages zugestellt.
1.4. Bei Banküberweisung hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die Bankspesen im Land des Kunden zu seinen Lasten gehen.
1.5 Bei der gleichzeitigen Buchung von mindestens sechs Personen gewährt RAD + REISEN einen Gruppenrabatt von 4 – 6 % auf den Reisegrundpreis. Gruppenrabatte gelten auch bei Bonus-Radtouren. Voraussetzung ist eine gemeinschaftliche Anmeldung und Rechnungsstellung sowie die Zahlung des Gesamtreisepreises in 2 Teilbeträgen (Anzahlung und Restzahlung). Bei Bezahlung in mehr als 2 Teilbeträgen (ausgen. Kurzfristig zugebuchten Leistungen) verfällt der Gruppenrabatt.


2. Reiserücktritt – Ersatzteilnehmer - Umbuchung
2.1 Vor Reiseantritt kann der Kunde jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Im Falle des Rücktritts oder des Nichtantritts sind folgende Storno-Gebühren vom Reisepreis fällig:
Bis zum 28. Tag vor Anreise 20%, jedoch mindestens Euro 50,- pro Person.
Ab dem 27. Tag bis zum 14. Tag vor Anreise 30%.
Ab dem 13. Tag bis zum 8. Tag vor Anreise 50%.
Ab dem 7. bis zum 4. Tag vor Anreise 70%.
Ab dem 3. Tag oder bei Nichtantritt der Reise 90%.
Für ALLE KOMBINIERTEN TOUREN MIT RAD & SCHIFF gelten gesonderte Bedingungen:
Bis zum 84. Tag vor Anreise 20%, jedoch mindestens EURO 50,- pro Person.
Ab dem 83. Tag bis zum 42. Tag vor Anreise 30%
Ab dem 41. Tag bis zum 28. Tag vor Anreise 60%
Ab dem 27. bis zum 4. Tag vor Anreise 80%
Ab dem 3. Tag oder bei Nichtantritt der Reise 90%
Versicherungen sind in den publizierten Reisepreisen von RAD + REISEN nicht inkludiert.
2.2 Änderungswünsche des Kunden hinsichtlich Teilnehmer, Unterkunft, Verpflegungsart oder Ähnlichem sind bis 28 Tage vor Reiseantritt gegen eine Umbuchungsgebühr von EURO 50,- je Änderungsvorgang möglich. Eine Umbuchung durch den Kunden auf eine andere Reise oder einen anderen Termin ist nur in Form einer Stornierung (lt. Stornobedingungen Pkt. 2.1) und anschließender Neubuchung möglich.
2.3 Nimmt der Reisende eine einzelne Reiseleistung in Folge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen nicht vor RAD + REISEN zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisenden auf eine anteilige Rückerstattung.
2.4 Falls eine Unterkunft durch die Stornierung eines Reiseteilnehmers zu einer Unterkunft zur Einzelbenutzung wird, werden dem stornierenden Reiseteilnehmer die Stornokosten laut den oben genannten Stornosätzen, mindestens jedoch eine pauschale Entschädigung in Höhe von € 150,00 verrechnet. Für die Umstellung der Buchung auf Einzelunterbringung wird dem verbleibenden Reiseteilnehmer der reguläre Aufpreis für Einzelunterbringung in Rechnung gestellt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Unterkunft entsprechend der Belegung zu ändern.


3. Rücktritt und Kündigung durch RAD + REISEN
3.1 Sollte eine Reise aus Gründen abgesagt werden, die RAD + REISEN nicht beeinflussen kann (Streik, Naturkatastrophen, u. ä.) oder sollte bei einer Reise die genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, kann RAD + REISEN nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten.
3.2 RAD + REISEN ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn fest steht, dass die Reise aus oben genannten Gründen nicht durchgeführt werden kann.
3.3 Sollte eine Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt werden, ist RAD + REISEN verpflichtet, dies dem Reisenden spätestens drei Wochen vor Reisebeginn mitzuteilen.
3.4 Geleistete Zahlungen werden unverzüglich rückerstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Erstattung von Rücktrittskosten bereits gebuchter Flüge, Bahnkarten, Zwischenübernachtungen usw. bestehen nicht. RAD + REISEN empfiehlt daher, Flugbuchungen etc. erst dann vorzunehmen, wenn feststeht, dass die gewünschte Reise durchgeführt wird.


4. Leistungen und Preise 
4.1. Die Leistungsverpflichtung der RAD + REISEN GmbH ergibt sich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Katalog bzw. der Reiseausschreibung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen und schließt Individualvereinbarungen mit ein. 
4.2. Anschlussbeförderungen per Bahn / Bus / Flugzeug sind vom Kunden selbst zu organisieren bzw. zu buchen. Auf Wunsch ist die RAD + REISEN GmbH bereit, entsprechende Beförderungen zu vermitteln. 
4.3. Maßgebend für alle Ermäßigungen, die aus dem Alter des Kunden resultieren, ist das Alter am Tag des Reiseantritts. 


5. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen
5.1 Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von der RAD + REISEN GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind der RAD + REISEN GmbH vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Zu Änderungen zählen z. B. Umbuchungen auf ein baugleiches Schiff des Reeders, Änderungen der Fahrtzeiten und/ oder der Routen bei Flussreisen, zu denen es im Fall von nicht rechtzeitig vorhersehbarem Hoch- bzw. Niedrigwasser kommen kann (Sicherheits- oder Witterungsgründe), das ganz oder teilweise Ausfallen von Teilstrecken oder die Durchführung von Teilstrecken mit anderen Verkehrsmitteln, das Entfallen von oder Änderungen bei Ausflugsprogrammen; in Einzelfällen können Hotelübernachtungen erforderlich werden. 
5.2. Die RAD + REISEN GmbH ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Reisevertrags geworden sind, gilt § 651g BGB. Betrifft die Änderung den Inhalt des Reisevertrags, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von der RAD + REISEN GmbH gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen; unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn die RAD + REISEN GmbH eine solche Reise angeboten hat. Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung die RAD + REISEN GmbH zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber der RAD + REISEN GmbH reagiert, dann kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Kunde gegenüber der RAD + REISEN GmbH nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf wird die RAD + REISEN GmbH den Kunden in der Erklärung über die Leistungsänderung gemäß Ziffer 4.2 in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinweisen. 
5.3. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Die RAD + REISEN GmbH ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei erheblichen Änderungen der Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrags vor Reisebeginn ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat diesen Rücktritt unverzüglich nach der Erklärung durch die RAD + REISEN GmbH diesem gegenüber geltend zu machen. 


6. Haftung und Haftungsbeschränkungen
6.1 RAD + REISEN haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger sowie die Richtigkeit der für die Reisezeit gültigen Leistungsbeschreibungen zum Zeitpunkt der Drucklegung des RAD + REISEN Kataloges.
6.2 Die Teilnahme an den Reisen erfolgt auf eigene Gefahr. Minderjährige dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an einer Reise teilnehmen.
6.3 Jeder Reiseteilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass er gesundheitlich den Anforderungen der Reise gewachsen ist. Die Angaben zu den körperlichen Anforderungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen jedoch ohne Gewähr. Ist der Reiseteilnehmer den körperlichen Anforderungen einer normal verlaufenden Reise nicht gewachsen, so hat dieser das selbst und allein zu verantworten.
6.4 Die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung liegt ebenfalls in der Verantwortung des Reiseteilnehmers.
6.5 Bei sämtlichen Transporten (Bus, Schiff, Flugzeug, u.ä.) gelten die Beförderungsbedingungen des jeweiligen Transportunternehmens.
6.6 Sollte während der Reise eine Änderung der Reiseroute erforderlich sein (z.B. aufgrund der Wetterlage, aus Sicherheitsgründen, etc.) entsteht dadurch kein Anspruch auf Reisepreisminderung. Bei Schiffsreisen können bei nautischen/technischen Anforderungen Teilstrecken auch per Bustransfer zurückgelegt werden. Bei Gruppen- und Schiffsreisen obliegt die Entscheidung einer Routenänderung alleine dem Reisebegleiter bzw. dem Kapitän.
6.7 Sollte aus einem Grund, den RAD + REISEN nicht beeinflussen kann (z.B. Umbau, Renovierungen, usw. ) eine vorgesehen Besichtigung nicht stattfinden, so kann RAD + REISEN nicht dafür verantwortlich gemacht werden.
6.8 Sollten Schäden auftreten, welche alleine durch einen von RAD + REISEN ausgewählten Leistungsträger verursacht worden sind oder welche von RAD + REISEN weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurden, ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf die dreifache Höhe des Reisepreise beschränkt.
6.9 Sollte ein Verlust oder Beschädigung Ihres Reisegepäcks auftreten, so haftet RAD + REISEN nur, wenn diese durch RAD + REISEN verursacht wurden und sofort nach Auftreten bei RAD + REISEN gemeldet werden. Jedoch auch dann nur bis max. EUR 200,- pro Person. Keinerlei Haftung übernimmt RAD + REISEN für Gegenstände, welche üblicherweise nicht im Reisegepäck mitgenommen werden, für Zahlungsmittel aller Art, optische Schäden und Schäden an Haltegriffen und Rollen und für Beschädigungen an Gepäckstücken, deren Gesamtgewicht 20 kg überschreitet. RAD + REISEN empfiehlt Ihnen für diese Risiken ein Reise-Sicherheits-Paket.
6.10 Die Haftung für kundeneigene Fahrräder ist ausgeschlossen. Übernimmt RAD + REISEN den Transport kundeneigener Räder, sind allfällige daraus resultierende Ersatzansprüche wegen Beschädigung, Verlust oder Diebstahl ausgeschlossen, es sei denn RAD + REISEN hätte Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu verantworten.
6.11 Haftung für Schäden, welcher Art auch immer ist auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt.


7. Preisanpassung
RAD + REISEN behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung von Mehrwertsteuersätzen, Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder eine Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse entsprechen zu ändern
7.1. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrags bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann die RAD + REISEN GmbH den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: 
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann die RAD + REISEN GmbH vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. 
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann die RAD + REISEN GmbH vom Kunden verlangen. 
7.2. Werden die bei Abschluss des Reisevertrags bestehenden Abgaben wie Steuern, Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber RAD + REISEN erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
7.3. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für RAD + REISEN nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat die RAD + REISEN GmbH den Kunden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn RAD + REISEN in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diesen Anspruch unverzüglich nach der Mitteilung über die Preiserhöhung RAD + REISEN gegenüber geltend zu machen.
7.4. RAD + REISEN ist bei entsprechender Anwendung der vorstehenden Ziffern verpflichtet, Preissenkungen an den Kunden weiterzugeben


8. Gewährleistung
8.1 Abhilfe: Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Was vertragsgemäß ist, bestimmt sich einerseits nach der Leistungsbeschreibung, andererseits aber auch nach der Ortsüblichkeit des Ziellandes. RAD + REISEN kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert, ist aber berechtigt, Abhilfe in Form von gleich- oder höherwertigen Ersatzleistungen zu erbringen. Eine solche Ersatzleistung kann der Kunde nur aus wichtigem, objektivem Grund ablehnen. Das Abhilfeverlangen ist an RAD + REISEN direkt oder an den Reiseleiter vor Ort zu richten. Der Reiseleiter ist jedoch nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen.
8.2 Minderung des Reisepreises: Für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen Erbringung der Reise bis zur Abhilfe durch RAD + REISEN kann der Kunde nach Rückkehr von der Reise eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises in Schriftform verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, wenn und soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel den in Ziffer z.1 genannten Stellen rechtzeitig anzuzeigen, um diesen die Abhilfe zu ermöglichen.
8.3 ‘Eventuelle Ansprüche müssen spätesten bis zu einem Monat nach vertraglich vorgesehenem Reiseende bei RAD + REISEN geltend gemacht werden.


9. Mitwirkungspflicht
9.1 Falls der Reisende seine Reiseunterlagen nicht rechtzeitig vor der Reise erhält, muss er RAD + REISEN umgehend benachrichtigen.
9.2 Der Reisende ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden gering zu halten oder zu vermeiden. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der in Ziffer8.1. genannten Stelle zur Kenntnis zu geben. Diese sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Kunde schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.


10. Absicherung von Kundengeldern
Die von RAD + REISEN veranstalteten Pauschalreisen sind im Falle einer Insolvenz durch eine Bankgarantie bei der Raiffeisen Landesbank Burgenland, Raiffeisenstraße 1, 7001 Eisenstadt, Garantie Nr. 71.052.120 nach Maßgabe der österreichischen Reisebüroversicherung (RSV) versichert.  Dies gilt für
1. die bereits entrichteten Zahlungen (Anzahlungen und Restzahlungen) soweit infolge der Insolvenz von RAD + REISEN GmbH die Reiseleistungen gänzlich oder teilweise nicht erbracht werden oder der Leistungserbringer vom Reisenden deren Bezahlung verlangt,
2. die notwendigen Aufwendungen für die Rückbeförderung und, falls erforderlich, die Kosten von Unterkünften vor der Rückbeförderung, die infolge der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – im Fall der Verantwortlichkeit für die Beförderung von Personen – des Vermittlers verbundener Reiseleistungen entstanden sind, und
3. gegebenenfalls die notwendigen Kosten für die Fortsetzung der Pauschalreise oder der vermittelten verbundenen Reiseleistung.
Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Der Reisende kann den zuständigen Abwickler Europäische Reiseversicherung AG, Kratochwjlestestraße 4, 1220 Wien, Tel.: +43 (1) 3172500, E-Mail: schaden@europaeische.at kontaktieren, wenn ihm Leistungen aufgrund der Insolvenz von RAD + REISEN verweigert werden. Die Anmeldung sämtlicher Ansprüche ist bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von acht Wochen ab Eintritt einer Insolvenz beim Abwickler vorzunehmen. Details zur Reiseleistungsausübungsberechtigung von RAD + REISEN GmbH finden Sie auf der Website https://www.gisa.gv.at/abfrage unter der GISA Zahl 23577657.


11. Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302:
•Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags. 
•Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen. 
•Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
•Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen. 
•Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern. 
•Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
•Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. 
•Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. 
•Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. 
•Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. 
•Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. 

Details zur Reiseleistungsausübungsberechtigung der RAD + REISEN GmbH finden Sie auf der Webseite http://www.gisa.gv.at/abfrage unter der GISA Zahl 23577657 (im Reiter "Suche nach Gewerbe")

Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form: www.ris.bka.gv.at

12. Sonstiges
12.1 Während der Dauer der Reise haften die Reisenden für Schäden oder Verlust an Fahrrädern und ihnen überlassener Ausrüstung.
12.2 Die Reisenden sind für die Einhaltung aller Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.
12.3 Änderungen von Preisen und Leistungen muss RAD + REISEN sich vorbehalten, ebenso Berichtigungen von Irrtümern und Druckfehlern.
12.4 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
12.5 Gerichtsstand ist Sitz des Veranstalters.

Veranstalter:
RAD + REISEN GmbH
A-1220 Wien, Schickgasse 9
Tel.: +43 (0)1/405 38 73
Firmenbuchnummer 103860k
GISA Zahl 23577657

Stand: November 2023

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Sollte Ihre Kreditkarte für dieses Verfahren noch nicht registriert sein, wenden Sie sich bitte an Ihre kartenausgebende Bank. Falls Sie mit Kreditkarte zahlen, achten Sie bitte darauf, dass Ihr Kreditkartenlimit hoch genug ist.

 


SOFORT Überweisung

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*(Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Zypern, Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Zypern)


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Bitte beachten Sie

Mit dem Erhalt der Reisebestätigung ist auch eine Anzahlung von 20% vom Gesamtbetrag zuzügl. etwaiger Versicherungen sofort fällig.
Geht der Anzahlungsbetrag nicht rechtzeitig ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist RAD & REISEN berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erhebt RAD & REISEN die in den AGBs ersichtlichen Rücktrittskosten (Stornogebühren lt. geltenden AGB’s Pkt. 6.1.).
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