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Reisebedingungen

Anpassung an die Novelle zum Konsumentenschutzgesetz BGBl. 247/93 und an das Gewährleistungsrechts-Änderungsgesetz, BGBI. I Nr. 48/2001

Gemeinsam beraten im Konsumentenpolitischen Beirat des Bundesministeriums für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz in Entsprechung des § 73 Abs. 1 GewO 1994 und des § 8 der Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten in der Fassung 1994 über die Ausübungsvorschriften für das Reisebürogewerbe. Der vollständige Wortlaut kann in jedem Reisebüro eingesehen oder vom Veranstalter angefordert werden. Das Reisebüro kann als Vermittler und/oder als Veranstalter auftreten. Der Vermittler übernimmt die Verpflichtung, sich um die Besorgung eines Anspruchs auf Leistungen anderer zu bemühen. Veranstalter ist das Unternehmen, das entweder touristische Leistungen zu einem Pauschalpreis anbietet (Pauschalreise/Reiseveranstaltung) oder einzelne touristische Leistungen als Eigenleistungen zu erbringen verspricht und dazu im allgemeinen eigene Prospekte, Ausschreibungen usw. zur Verfügung stellt. Ein Unternehmen, das als Reiseveranstalter auftritt, kann auch als Vermittler tätig werden, wenn Fremdleistungen vermittelt werden (z.B. fakultativer Ausflug am Urlaubsort), sofern es auf diese Vermittlerfunktion hinweist. Die nachstehenden Bedingungen stellen jenen Vertragstext, zu dem üblicherweise Reisebüros als Vermittler oder als Veranstalter mit ihren Kunden/Reisenden (Anm.: im Sinne des KSchG) Verträge abschließen. Die besonderen Bedingungen der vermittelten Reiseveranstalter, der vermittelten Transportunternehmungen (z.B. Bahn, Flugzeug, Schiff) und der anderen vermittelten Leistungsträger gehen vor.
Das Reisebüro als Veranstalter:
Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlagen des Vertrages, die der Buchende mit einem Veranstalter entweder direkt oder über einen Vermittler abschließt. Für den Fall des Direktabschlusses treffen den Veranstalter die Vermittlerpflichten sinngemäß. Der Veranstalter anerkennt grundsätzlich die gegenständlichen ALLGEMEINEN REISEBEDINGUNGEN, Abweichungen sind in den Werbeunterlagen gemäß § 8 der Ausübungsvorschriften nachstehend ersichtlich gemacht.


1. Anmeldung / Bezahlung des Reisepreises
1.1 Auf Grundlage der im Katalog oder auf der Website angeführten Leistungsbeschreibungen erfolgt die Anmeldung. Sie können sich schriftlich oder via Internet zu einer Reise anmelden.
1.2 Mit der Reiseanmeldung/Buchung bietet der Kunde der RAD + REISEN GmbH den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. An die Reiseanmeldung ist der Reisende 10 Tage gebunden. Der Reisevertrag kommt mit der Bestätigung - diese bedarf keiner bestimmten Form - der RAD + REISEN GmbH zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung (=Rechnung) übermittelt.
1.3 Nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung durch RAD + REISEN bzw. frühestens elf Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise ist eine Anzahlung von 20% je Person zu leisten. Die Restzahlung erfolgt frühestens 20, jedoch spätestens 15 Tage vor Reiseantritt. Die detaillierten Reiseunterlagen erhalten Sie Zug um Zug nach Erhalt des Restbetrages zugestellt.
1.4. Bei Banküberweisung hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die Bankspesen im Land des Kunden zu seinen Lasten gehen.
1.5 Bei der gleichzeitigen Buchung von mindestens sechs Personen gewährt RAD + REISEN einen Gruppenrabatt von 4 – 6 % auf den Reisegrundpreis. Gruppenrabatte gelten auch bei Bonus-Radtouren. Voraussetzung ist eine gemeinschaftliche Anmeldung und Rechnungsstellung sowie die Zahlung des Gesamtreisepreises in 2 Teilbeträgen (Anzahlung und Restzahlung). Bei Bezahlung in mehr als 2 Teilbeträgen (ausgen. Kurzfristig zugebuchten Leistungen) verfällt der Gruppenrabatt.


2. Reiserücktritt – Ersatzteilnehmer - Umbuchung
2.1 Vor Reiseantritt kann der Kunde jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Im Falle des Rücktritts oder des Nichtantritts sind folgende Storno-Gebühren vom Reisepreis fällig:
Bis zum 28. Tag vor Anreise 20%, jedoch mindestens Euro 50,- pro Person.
Ab dem 27. Tag bis zum 14. Tag vor Anreise 30%.
Ab dem 13. Tag bis zum 8. Tag vor Anreise 50%.
Ab dem 7. bis zum 4. Tag vor Anreise 70%.
Ab dem 3. Tag oder bei Nichtantritt der Reise 90%.
Für ALLE KOMBINIERTEN TOUREN MIT RAD & SCHIFF gelten gesonderte Bedingungen:
Bis zum 84. Tag vor Anreise 20%, jedoch mindestens EURO 50,- pro Person.
Ab dem 83. Tag bis zum 42. Tag vor Anreise 30%
Ab dem 41. Tag bis zum 28. Tag vor Anreise 60%
Ab dem 27. bis zum 4. Tag vor Anreise 80%
Ab dem 3. Tag oder bei Nichtantritt der Reise 90%
Versicherungen sind in den publizierten Reisepreisen von RAD + REISEN nicht inkludiert.
2.2 Änderungswünsche des Kunden hinsichtlich Teilnehmer, Unterkunft, Verpflegungsart oder Ähnlichem sind bis 28 Tage vor Reiseantritt gegen eine Umbuchungsgebühr von EURO 50,- je Änderungsvorgang möglich. Eine Umbuchung durch den Kunden auf eine andere Reise oder einen anderen Termin ist nur in Form einer Stornierung (lt. Stornobedingungen Pkt. 2.1) und anschließender Neubuchung möglich.
2.3 Nimmt der Reisende eine einzelne Reiseleistung in Folge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen nicht vor RAD + REISEN zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisenden auf eine anteilige Rückerstattung.
2.4 Falls eine Unterkunft durch die Stornierung eines Reiseteilnehmers zu einer Unterkunft zur Einzelbenutzung wird, werden dem stornierenden Reiseteilnehmer die Stornokosten laut den oben genannten Stornosätzen, mindestens jedoch eine pauschale Entschädigung in Höhe von € 150,00 verrechnet. Für die Umstellung der Buchung auf Einzelunterbringung wird dem verbleibenden Reiseteilnehmer der reguläre Aufpreis für Einzelunterbringung in Rechnung gestellt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Unterkunft entsprechend der Belegung zu ändern.


3. Rücktritt und Kündigung durch RAD + REISEN
3.1 Sollte eine Reise aus Gründen abgesagt werden, die RAD + REISEN nicht beeinflussen kann (Streik, Naturkatastrophen, u. ä.) oder sollte bei einer Reise die genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, kann RAD + REISEN nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten.
3.2 RAD + REISEN ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn fest steht, dass die Reise aus oben genannten Gründen nicht durchgeführt werden kann.
3.3 Sollte eine Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt werden, ist RAD + REISEN verpflichtet, dies dem Reisenden spätestens drei Wochen vor Reisebeginn mitzuteilen.
3.4 Geleistete Zahlungen werden unverzüglich rückerstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Erstattung von Rücktrittskosten bereits gebuchter Flüge, Bahnkarten, Zwischenübernachtungen usw. bestehen nicht. RAD + REISEN empfiehlt daher, Flugbuchungen etc. erst dann vorzunehmen, wenn feststeht, dass die gewünschte Reise durchgeführt wird.


4. Leistungen und Preise 
4.1. Die Leistungsverpflichtung der RAD + REISEN GmbH ergibt sich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Katalog bzw. der Reiseausschreibung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen und schließt Individualvereinbarungen mit ein. 
4.2. Anschlussbeförderungen per Bahn / Bus / Flugzeug sind vom Kunden selbst zu organisieren bzw. zu buchen. Auf Wunsch ist die RAD + REISEN GmbH bereit, entsprechende Beförderungen zu vermitteln. 
4.3. Maßgebend für alle Ermäßigungen, die aus dem Alter des Kunden resultieren, ist das Alter am Tag des Reiseantritts. 


5. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen
5.1 Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von der RAD + REISEN GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind der RAD + REISEN GmbH vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Zu Änderungen zählen z. B. Umbuchungen auf ein baugleiches Schiff des Reeders, Änderungen der Fahrtzeiten und/ oder der Routen bei Flussreisen, zu denen es im Fall von nicht rechtzeitig vorhersehbarem Hoch- bzw. Niedrigwasser kommen kann (Sicherheits- oder Witterungsgründe), das ganz oder teilweise Ausfallen von Teilstrecken oder die Durchführung von Teilstrecken mit anderen Verkehrsmitteln, das Entfallen von oder Änderungen bei Ausflugsprogrammen; in Einzelfällen können Hotelübernachtungen erforderlich werden. 
5.2. Die RAD + REISEN GmbH ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Reisevertrags geworden sind, gilt § 651g BGB. Betrifft die Änderung den Inhalt des Reisevertrags, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von der RAD + REISEN GmbH gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen; unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn die RAD + REISEN GmbH eine solche Reise angeboten hat. Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung die RAD + REISEN GmbH zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber der RAD + REISEN GmbH reagiert, dann kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Kunde gegenüber der RAD + REISEN GmbH nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf wird die RAD + REISEN GmbH den Kunden in der Erklärung über die Leistungsänderung gemäß Ziffer 4.2 in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinweisen. 
5.3. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Die RAD + REISEN GmbH ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei erheblichen Änderungen der Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrags vor Reisebeginn ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat diesen Rücktritt unverzüglich nach der Erklärung durch die RAD + REISEN GmbH diesem gegenüber geltend zu machen. 


6. Haftung und Haftungsbeschränkungen
6.1 RAD + REISEN haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger sowie die Richtigkeit der für die Reisezeit gültigen Leistungsbeschreibungen zum Zeitpunkt der Drucklegung des RAD + REISEN Kataloges.
6.2 Die Teilnahme an den Reisen erfolgt auf eigene Gefahr. Minderjährige dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an einer Reise teilnehmen.
6.3 Jeder Reiseteilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass er gesundheitlich den Anforderungen der Reise gewachsen ist. Die Angaben zu den körperlichen Anforderungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen jedoch ohne Gewähr. Ist der Reiseteilnehmer den körperlichen Anforderungen einer normal verlaufenden Reise nicht gewachsen, so hat dieser das selbst und allein zu verantworten.
6.4 Die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung liegt ebenfalls in der Verantwortung des Reiseteilnehmers.
6.5 Bei sämtlichen Transporten (Bus, Schiff, Flugzeug, u.ä.) gelten die Beförderungsbedingungen des jeweiligen Transportunternehmens.
6.6 Sollte während der Reise eine Änderung der Reiseroute erforderlich sein (z.B. aufgrund der Wetterlage, aus Sicherheitsgründen, etc.) entsteht dadurch kein Anspruch auf Reisepreisminderung. Bei Schiffsreisen können bei nautischen/technischen Anforderungen Teilstrecken auch per Bustransfer zurückgelegt werden. Bei Gruppen- und Schiffsreisen obliegt die Entscheidung einer Routenänderung alleine dem Reisebegleiter bzw. dem Kapitän.
6.7 Sollte aus einem Grund, den RAD + REISEN nicht beeinflussen kann (z.B. Umbau, Renovierungen, usw. ) eine vorgesehen Besichtigung nicht stattfinden, so kann RAD + REISEN nicht dafür verantwortlich gemacht werden.
6.8 Sollten Schäden auftreten, welche alleine durch einen von RAD + REISEN ausgewählten Leistungsträger verursacht worden sind oder welche von RAD + REISEN weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurden, ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf die dreifache Höhe des Reisepreise beschränkt.
6.9 Sollte ein Verlust oder Beschädigung Ihres Reisegepäcks auftreten, so haftet RAD + REISEN nur, wenn diese durch RAD + REISEN verursacht wurden und sofort nach Auftreten bei RAD + REISEN gemeldet werden. Jedoch auch dann nur bis max. EUR 200,- pro Person. Keinerlei Haftung übernimmt RAD + REISEN für Gegenstände, welche üblicherweise nicht im Reisegepäck mitgenommen werden, für Zahlungsmittel aller Art, optische Schäden und Schäden an Haltegriffen und Rollen und für Beschädigungen an Gepäckstücken, deren Gesamtgewicht 20 kg überschreitet. RAD + REISEN empfiehlt Ihnen für diese Risiken ein Reise-Sicherheits-Paket.
6.10 Die Haftung für kundeneigene Fahrräder ist ausgeschlossen. Übernimmt RAD + REISEN den Transport kundeneigener Räder, sind allfällige daraus resultierende Ersatzansprüche wegen Beschädigung, Verlust oder Diebstahl ausgeschlossen, es sei denn RAD + REISEN hätte Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu verantworten.
6.11 Haftung für Schäden, welcher Art auch immer ist auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt.


7. Preisanpassung
RAD + REISEN behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung von Mehrwertsteuersätzen, Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder eine Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse entsprechen zu ändern
7.1. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrags bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann die RAD + REISEN GmbH den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: 
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann die RAD + REISEN GmbH vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. 
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann die RAD + REISEN GmbH vom Kunden verlangen. 
7.2. Werden die bei Abschluss des Reisevertrags bestehenden Abgaben wie Steuern, Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber RAD + REISEN erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
7.3. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für RAD + REISEN nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat die RAD + REISEN GmbH den Kunden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn RAD + REISEN in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diesen Anspruch unverzüglich nach der Mitteilung über die Preiserhöhung RAD + REISEN gegenüber geltend zu machen.
7.4. RAD + REISEN ist bei entsprechender Anwendung der vorstehenden Ziffern verpflichtet, Preissenkungen an den Kunden weiterzugeben


8. Gewährleistung
8.1 Abhilfe: Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Was vertragsgemäß ist, bestimmt sich einerseits nach der Leistungsbeschreibung, andererseits aber auch nach der Ortsüblichkeit des Ziellandes. RAD + REISEN kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert, ist aber berechtigt, Abhilfe in Form von gleich- oder höherwertigen Ersatzleistungen zu erbringen. Eine solche Ersatzleistung kann der Kunde nur aus wichtigem, objektivem Grund ablehnen. Das Abhilfeverlangen ist an RAD + REISEN direkt oder an den Reiseleiter vor Ort zu richten. Der Reiseleiter ist jedoch nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen.
8.2 Minderung des Reisepreises: Für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen Erbringung der Reise bis zur Abhilfe durch RAD + REISEN kann der Kunde nach Rückkehr von der Reise eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises in Schriftform verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, wenn und soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel den in Ziffer z.1 genannten Stellen rechtzeitig anzuzeigen, um diesen die Abhilfe zu ermöglichen.
8.3 ‘Eventuelle Ansprüche müssen spätesten bis zu einem Monat nach vertraglich vorgesehenem Reiseende bei RAD + REISEN geltend gemacht werden.


9. Mitwirkungspflicht
9.1 Falls der Reisende seine Reiseunterlagen nicht rechtzeitig vor der Reise erhält, muss er RAD + REISEN umgehend benachrichtigen.
9.2 Der Reisende ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden gering zu halten oder zu vermeiden. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der in Ziffer8.1. genannten Stelle zur Kenntnis zu geben. Diese sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Kunde schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.


10. Absicherung von Kundengeldern
Die von RAD + REISEN veranstalteten Pauschalreisen sind im Falle einer Insolvenz durch eine Bankgarantie bei der Raiffeisen Landesbank Burgenland, Raiffeisenstraße 1, 7001 Eisenstadt, Garantie Nr. 71.052.120 nach Maßgabe der österreichischen Reisebüroversicherung (RSV) versichert.  Dies gilt für
1. die bereits entrichteten Zahlungen (Anzahlungen und Restzahlungen) soweit infolge der Insolvenz von RAD + REISEN GmbH die Reiseleistungen gänzlich oder teilweise nicht erbracht werden oder der Leistungserbringer vom Reisenden deren Bezahlung verlangt,
2. die notwendigen Aufwendungen für die Rückbeförderung und, falls erforderlich, die Kosten von Unterkünften vor der Rückbeförderung, die infolge der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – im Fall der Verantwortlichkeit für die Beförderung von Personen – des Vermittlers verbundener Reiseleistungen entstanden sind, und
3. gegebenenfalls die notwendigen Kosten für die Fortsetzung der Pauschalreise oder der vermittelten verbundenen Reiseleistung.
Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Der Reisende kann den zuständigen Abwickler Europäische Reiseversicherung AG, Kratochwjlestestraße 4, 1220 Wien, Tel.: +43 (1) 3172500, E-Mail: schaden@europaeische.at kontaktieren, wenn ihm Leistungen aufgrund der Insolvenz von RAD + REISEN verweigert werden. Die Anmeldung sämtlicher Ansprüche ist bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von acht Wochen ab Eintritt einer Insolvenz beim Abwickler vorzunehmen. Details zur Reiseleistungsausübungsberechtigung von RAD + REISEN GmbH finden Sie auf der Website https://www.gisa.gv.at/abfrage unter der GISA Zahl 23577657.


11. Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302:
•Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags. 
•Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen. 
•Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
•Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen. 
•Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern. 
•Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
•Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. 
•Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. 
•Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. 
•Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. 
•Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. 

Details zur Reiseleistungsausübungsberechtigung der RAD + REISEN GmbH finden Sie auf der Webseite http://www.gisa.gv.at/abfrage unter der GISA Zahl 23577657 (im Reiter "Suche nach Gewerbe")

Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form: www.ris.bka.gv.at

12. Sonstiges
12.1 Während der Dauer der Reise haften die Reisenden für Schäden oder Verlust an Fahrrädern und ihnen überlassener Ausrüstung.
12.2 Die Reisenden sind für die Einhaltung aller Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.
12.3 Änderungen von Preisen und Leistungen muss RAD + REISEN sich vorbehalten, ebenso Berichtigungen von Irrtümern und Druckfehlern.
12.4 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
12.5 Gerichtsstand ist Sitz des Veranstalters.

Veranstalter:
RAD + REISEN GmbH
A-1220 Wien, Schickgasse 9
Tel.: +43 (0)1/405 38 73
Firmenbuchnummer 103860k
GISA Zahl 23577657

Stand: November 2023

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