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Allgemeine Reisebedingungen
Anpassung an die Novelle zum Konsumentenschutzgesetz BGBl. vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig verlangen. Was vertragsgemäß ist, bestimmt sich einerseits nach der Leistungs-
247/93 werden und von der RAD + REISEN GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeige- beschreibung, andererseits aber auch nach der Ortsüblichkeit des Ziellandes.
Gemeinsam beraten im Konsumentenpolitischen Beirat des Bundesministeriums führt wurden, sind der RAD + REISEN GmbH vor Reisebeginn gestattet, soweit die RAD + REISEN GmbH kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnis-
für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz in Entsprechung des § 73 Abs. 1 Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beein- mäßig hohen Aufwand erfordert, ist aber berechtigt, Abhilfe in Form von gleich-
GewO 1994 und des § 8 der Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaft- trächtigen. Zu Änderungen zählen z. B. Umbuchungen auf ein baugleiches Schiff oder höherwertigen Ersatzleistungen zu erbringen. Eine solche Ersatzleistung kann
liche Angelegenheiten in der Fassung 1994 über die Ausübungsvorschriften des Reeders, Änderungen der Fahrtzeiten und/ oder der Routen bei Flussreisen, der Kunde nur aus wichtigem, objektivem Grund ablehnen. Das Abhilfeverlangen
für das Reisebürogewerbe. Der vollständige Wortlaut kann in jedem Reisebüro zu denen es im Fall von nicht rechtzeitig vorhersehbarem Hoch- bzw. Niedrigwas- ist an RAD + REISEN GmbH direkt oder an den Reiseleiter vor Ort zu richten. Der
eingesehen oder vom Veranstalter angefordert werden. Das Reisebüro kann als ser kommen kann (Sicherheits- oder Witterungsgründe), das ganz oder teilweise Reiseleiter ist jedoch nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen.
Vermittler und/oder als Veranstalter auftreten. Der Vermittler übernimmt die Ver- Ausfallen von Teilstrecken oder die Durchführung von Teilstrecken mit anderen 8.2 Minderung des Reisepreises: Für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen Er-
pflichtung, sich um die Besorgung eines Anspruchs auf Leistungen anderer zu be- Verkehrsmitteln, das Entfallen von oder Änderungen bei Ausflugsprogrammen; in bringung der Reise bis zur Abhilfe durch RAD + REISEN GmbH kann der Kunde
mühen. Veranstalter ist das Unternehmen, das entweder touristische Leistungen Einzelfällen können Hotelübernachtungen erforderlich werden. nach Rückkehr von der Reise eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises
zu einem Pauschalpreis anbietet (Pauschalreise/Reiseveranstaltung) oder einzel- 5.2. Die RAD + REISEN GmbH ist verpflichtet, den Kunden über Leistungs- in Schriftform verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, wenn und
ne touristische Leistungen als Eigenleistungen zu erbringen verspricht und dazu änderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel den in Ziffer z.1 ge-
im allgemeinen eigene Prospekte, Ausschreibungen usw. zur Verfügung stellt. Ein dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) nannten Stellen rechtzeitig anzuzeigen, um diesen die Abhilfe zu ermöglichen.
Unternehmen, das als Reiseveranstalter auftritt, kann auch als Vermittler tätig klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren. Im Fall einer er- 8.3 ‘Eventuelle Ansprüche müssen spätesten bis zu einem Monat nach vertraglich
werden, wenn Fremdleistungen vermittelt werden (z.B. fakultativer Ausflug am heblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der vorgesehenem Reiseende bei RAD + REISEN GmbH geltend gemacht werden.
Urlaubsort), sofern es auf diese Vermittlerfunktion hinweist. Die nachstehenden Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Reisevertrags 9. Mitwirkungspflicht
Bedingungen stellen jenen Vertragstext, zu dem üblicherweise Reisebüros als Ver- geworden sind, gilt § 651g BGB. Betrifft die Änderung den Inhalt des Reisever- 9.1 Falls der Reisende seine Reiseunterlagen nicht rechtzeitig vor der Reise erhält,
mittler oder als Veranstalter mit ihren Kunden/Reisenden (Anm.: im Sinne des trags, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von der RAD + REISEN GmbH muss er RAD + REISEN GmbH umgehend benachrichtigen.
KSchG) Verträge abschließen. Die besonderen Bedingungen der vermittelten Rei- gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder 9.2 Der Reisende ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen
severanstalter, der vermittelten Transportunternehmungen (z.B. Bahn, Flugzeug, die Änderung anzunehmen; unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und
Schiff) und der anderen vermittelten Leistungsträger gehen vor. die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn die RAD + REISEN GmbH eventuell entstehende Schäden gering zu halten oder zu vermeiden. Der Kunde
Das Reisebüro als Veranstalter: eine solche Reise angeboten hat. Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung die ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der in Ziffer
Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlagen des Vertrages, die der Buchen- RAD + REISEN GmbH zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber der 8.1. genannten Stelle zur Kenntnis zu geben. Diese sind beauftragt, für Abhilfe
de mit einem Veranstalter entweder direkt oder über einen Vermittler abschließt. RAD + REISEN GmbH reagiert, dann kann er entweder der Vertragsänderung zu- zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Kunde schuldhaft einen Mangel
Für den Fall des Direktabschlusses treffen den Veranstalter die Vermittlerpflichten stimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
sinngemäß. Der Veranstalter anerkennt grundsätzlich die gegenständlichen ALL- angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Kunde 10. Absicherung von Kundengeldern
GEMEINEN REISEBEDINGUNGEN, Abweichungen sind in den Werbeunterlagen gegenüber der RAD + REISEN GmbH nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist Die von RAD + REISEN veranstalteten Pauschalreisen sind im Falle einer Insolvenz
gemäß § 8 der Ausübungsvorschriften nachstehend ersichtlich gemacht. reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf wird die RAD + durch eine Bankgarantie bei der Raiffeisen Landesbank Burgenland, Raiffeisen-
1. Anmeldung / Bezahlung des Reisepreises REISEN GmbH den Kunden in der Erklärung über die Leistungsänderung gemäß straße 1, 7001 Eisenstadt, Garantie Nr. 71.052.120 nach Maßgabe der öster-
Ziffer 4.2 in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinweisen.
1.1 Auf Grundlage der im Katalog oder auf der Website angeführten Leistungsbe- 5.3. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geän- reichischen Reisebüroversicherung (RSV) versichert. Dies gilt für
schreibungen erfolgt die Anmeldung. Sie können sich schriftlich oder via Internet derten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Die RAD + REISEN GmbH ist ver- 1. die bereits entrichteten Zahlungen (Anzahlungen und Restzahlungen) soweit
zu einer Reise anmelden. pflichtet, den Kunden über Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu infolge der Insolvenz von RAD + REISEN GmbH die Reiseleistungen gänzlich oder
1.2 Mit der Reiseanmeldung/Buchung bietet der Kunde der RAD + REISEN GmbH setzen. Bei erheblichen Änderungen der Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt teilweise nicht erbracht werden oder der Leistungserbringer vom Reisenden deren
den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. An die Reiseanmeldung ist der des Reisevertrags vor Reisebeginn ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurück- Bezahlung verlangt,
Reisende 10 Tage gebunden. Der Reisevertrag kommt mit der Bestätigung - diese zutreten. Der Kunde hat diesen Rücktritt unverzüglich nach der Erklärung durch die 2. die notwendigen Aufwendungen für die Rückbeförderung und, falls erforderlich,
bedarf keiner bestimmten Form - der RAD + REISEN GmbH zustande. Bei oder RAD + REISEN GmbH diesem gegenüber geltend zu machen. die Kosten von Unterkünften vor der Rückbeförderung, die infolge der Insolvenz
unverzüglich nach Vertragsabschluss wird eine schriftliche Ausfertigung der Bu- des Reiseveranstalters oder – im Fall der Verantwortlichkeit für die Beförderung
chungsbestätigung (=Rechnung) übermittelt. 6. Haftung und Haftungsbeschränkungen von Personen – des Vermittlers verbundener Reiseleistungen entstanden sind,
1.3 Nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung durch RAD + REISEN GmbH 6.1 RAD + REISEN GmbH haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentli- und
bzw. frühestens elf Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise ist eine Anzah- chen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl 3. gegebenenfalls die notwendigen Kosten für die Fortsetzung der Pauschalreise
lung von 20% je Person zu leisten. Die Restzahlung erfolgt frühestens 20, jedoch und Überwachung der Leistungsträger sowie die Richtigkeit der für die Reisezeit oder der vermittelten verbundenen Reiseleistung.
spätestens 15 Tage vor Reiseantritt. Die detaillierten Reiseunterlagen erhalten Sie gültigen Leistungsbeschreibungen zum Zeitpunkt der Drucklegung des RAD + Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten –
Zug um Zug nach Erhalt des Restbetrages zugestellt. REISEN Kataloges. des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des
1.4. Bei Banküberweisung hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die Bank- 6.2 Die Teilnahme an den Reisen erfolgt auf eigene Gefahr. Minderjährige dürfen Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn
spesen im Land des Kunden zu seinen Lasten gehen. nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an einer Reise teilnehmen. der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise,
1.5 Bei der gleichzeitigen Buchung von mindestens sechs Personen gewährt 6.3 Jeder Reiseteilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass er gesundheitlich so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Der Reisende kann
RAD + REISEN GmbH einen Gruppenrabatt von 4 – 6 % auf den Reisegrund- den Anforderungen der Reise gewachsen ist. Die Angaben zu den körperlichen den zuständigen Abwickler Europäische Reiseversicherung AG, Kratochwjleste-
preis. Gruppenrabatte gelten auch bei Bonus-Radtouren. Voraussetzung ist eine Anforderungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen jedoch ohne Gewähr. straße 4, 1220 Wien, Tel.: +43 (1) 3172500, E-Mail: schaden@europaeische.
gemeinschaftliche Anmeldung und Rechnungsstellung sowie die Zahlung des Ge- Ist der Reiseteilnehmer den körperlichen Anforderungen einer normal verlaufen- at kontaktieren, wenn ihm Leistungen aufgrund der Insolvenz von RAD + REISEN
samtreisepreises in 2 Teilbeträgen (Anzahlung und Restzahlung). Bei Bezahlung den Reise nicht gewachsen, so hat dieser das selbst und allein zu verantworten. GmbH verweigert werden. Die Anmeldung sämtlicher Ansprüche ist bei sonstigem
in mehr als 2 Teilbeträgen (ausgen. Kurzfristig zugebuchten Leistungen) verfällt 6.4 Die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung liegt ebenfalls in der Verantwor- Anspruchsverlust innerhalb von acht Wochen ab Eintritt einer Insolvenz beim Ab-
der Gruppenrabatt. tung des Reiseteilnehmers. wickler vorzunehmen. Details zur Reiseleistungsausübungsberechtigung von RAD
2. Reiserücktritt – Ersatzteilnehmer - Umbuchung 6.5 Bei sämtlichen Transporten (Bus, Schiff, Flugzeug, u.ä.) gelten die Beförde- + REISEN GmbH finden Sie auf der Website https://www.gisa.gv.at/abfrage unter
rungsbedingungen des jeweiligen Transportunternehmens.
der GISA Zahl 23577657 (im Reiter „Suche nach Gewerbe“).
2.1 Vor Reiseantritt kann der Kunde jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rück- 6.6 Sollte während der Reise eine Änderung der Reiseroute erforderlich sein (z.B. 11. Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302:
tritt ist schriftlich zu erklären. Im Falle des Rücktritts oder des Nichtantritts sind aufgrund der Wetterlage, aus Sicherheitsgründen, etc.) entsteht dadurch kein An- •Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise
folgende Storno-Gebühren vom Reisepreis fällig: spruch auf Reisepreisminderung. Bei Schiffsreisen können bei nautischen/tech- vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
Bis zum 28. Tag vor Anreise 20%, jedoch mindestens Euro 50,- pro Person. nischen Anforderungen Teilstrecken auch per Bustransfer zurückgelegt werden. •Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbrin-
Ab dem 27. Tag bis zum 14. Tag vor Anreise 30%. Bei Gruppen- und Schiffsreisen obliegt die Entscheidung einer Routenänderung gung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
Ab dem 13. Tag bis zum 8. Tag vor Anreise 50%. alleine dem Reisebegleiter bzw. dem Kapitän.
•Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer
Ab dem 7. bis zum 4. Tag vor Anreise 70%. 6.7 Sollte aus einem Grund, den RAD + REISEN GmbH nicht beeinflussen kann Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro
Ab dem 3. Tag oder bei Nichtantritt der Reise 90%. (z.B. Umbau, Renovierungen, usw. ) eine vorgesehen Besichtigung nicht stattfin- in Verbindung setzen können.
Versicherungen sind in den publizierten Reisepreisen von RAD + REISEN nicht den, so kann RAD + REISEN GmbH nicht dafür verantwortlich gemacht werden.
•Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen
inkludiert. 6.8 Sollten Schäden auftreten, welche alleine durch einen von RAD + REISEN Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person
Für ALLE KOMBINIERTEN TOUREN MIT RAD & SCHIFF gelten gesonderte Bedin- GmbH ausgewählten Leistungsträger verursacht worden sind oder welche von übertragen.
gungen: RAD + REISEN GmbH weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wur- •Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten
Bis zum 84. Tag vor Anreise 20%, jedoch mindestens EURO 50,- pro Person. den, ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf die dreifache Höhe (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrück-
Ab dem 83. Tag bis zum 42. Tag vor Anreise 30% des Reisepreise beschränkt.
lich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der
Ab dem 41. Tag bis zum 28. Tag vor Anreise 60% 6.9 Sollte ein Verlust oder Beschädigung Ihres Reisegepäcks auftreten, so haf- Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt,
Ab dem 27. bis zum 4. Tag vor Anreise 80% tet RAD + REISEN nur, wenn diese durch RAD + REISEN verursacht wurden und kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das
Ab dem 3. Tag oder bei Nichtantritt der Reise 90% sofort nach Auftreten bei RAD + REISEN GmbH gemeldet werden. Jedoch auch Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine
2.2 Änderungswünsche des Kunden hinsichtlich Teilnehmer, Unterkunft, Ver- dann nur bis max. EUR 200,- pro Person. Keinerlei Haftung übernimmt RAD + Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
pflegungsart oder Ähnlichem sind bis 28 Tage vor Reiseantritt gegen eine Um- REISEN GmbH für Gegenstände, welche üblicherweise nicht im Reisegepäck mit- •Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zu-
buchungsgebühr von EURO 50,- je Änderungsvorgang möglich. Eine Umbuchung genommen werden, für Zahlungsmittel aller Art, optische Schäden und Schäden rücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der we-
durch den Kunden auf eine andere Reise oder einen anderen Termin ist nur in an Haltegriffen und Rollen und für Beschädigungen an Gepäckstücken, deren sentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich
Form einer Stornierung (lt. Stornobedingungen Pkt. 2.1) und anschließender Neu- Gesamtgewicht 20 kg überschreitet. RAD + REISEN GmbH empfiehlt Ihnen für geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die
buchung möglich. diese Risiken ein Reise-Sicherheits-Paket.
Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden An-
2.3 Nimmt der Reisende eine einzelne Reiseleistung in Folge vorzeitiger Rückreise 6.10 Die Mitnahme eigener Fahrräder erfolgt auf eigenes Risiko. Übernimmt spruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
wegen Krankheit oder aus anderen nicht vor RAD + REISEN GmbH zu vertreten- RAD + REISEN GmbH den Transport (dazu zählt auch das Be- und Entladen der •Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn
den Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisenden auf eine Fahrräder bei Rad/Schiffs-Angeboten) kundeneigener Fahrräder, sind allfällige der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten,
anteilige Rückerstattung. daraus resultierende Ersatzansprüche wegen Beschädigungen, Verlust oder Dieb- beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme
2.4 Falls eine Unterkunft durch die Stornierung eines Reiseteilnehmers zu einer stahl ausgeschlossen, es sei denn RAD + REISEN GmbH hätte Vorsatz oder grobe bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
Unterkunft zur Einzelbenutzung wird, werden dem stornierenden Reiseteilnehmer Fahrlässigkeit zu verantworten.
•Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen
die Stornokosten laut den oben genannten Stornosätzen, mindestens jedoch 6.11 Die Haftung für Schäden, welcher Art auch immer, ist auf die Fälle des Vor- Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag
eine pauschale Entschädigung in Höhe von € 150,00 verrechnet. Für die Um- satzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt.
stellung der Buchung auf Einzelunterbringung wird dem verbleibenden Reiseteil- zurücktreten.
nehmer der reguläre Aufpreis für Einzelunterbringung in Rechnung gestellt. Der 7. Preisanpassung •Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschal-
Veranstalter behält sich das Recht vor, die Unterkunft entsprechend der Belegung RAD + REISEN GmbH behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im reise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden
zu ändern. Falle der Erhöhung von Mehrwertsteuersätzen, Beförderungskosten oder der Ab- angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende
3. Rücktritt und Kündigung durch RAD + REISEN GmbH gaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder eine kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, wenn Leis-
Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse entsprechen tungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswir-
3.1 Sollte eine Reise aus Gründen abgesagt werden, die RAD + REISEN GmbH zu ändern kungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der
nicht beeinflussen kann (Streik, Naturkatastrophen, u. ä.) oder sollte bei einer 7.1. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrags bestehenden Beförde- Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
Reise die genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, kann RAD + rungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann die RAD + REISEN •Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz,
REISEN GmbH nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zu- GmbH den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
rücktreten. a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann die RAD + REISEN GmbH •Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in
3.2 RAD + REISEN GmbH ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. Schwierigkeiten befindet.
der Reise unverzüglich zu erklären, wenn fest steht, dass die Reise aus oben ge- b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförde- •Details zur Reiseleistungsausübungsberechtigung der RAD + REISEN GmbH
nannten Gründen nicht durchgeführt werden kann. rungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der finden Sie auf der Webseite http://www.gisa.gv.at/abfrage unter der GISA Zahl
3.3 Sollte eine Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden 23577657. Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetz-
durchgeführt werden, ist RAD + REISEN GmbH verpflichtet, dies dem Reisenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann die RAD + REISEN GmbH vom Kunden ten Form: www.justiz.gv.at/pauschalreisegesetz
spätestens drei Wochen vor Reisebeginn mitzuteilen. verlangen. 12. Sonstiges
3.4 Geleistete Zahlungen werden unverzüglich rückerstattet. Weitergehende 7.2. Werden die bei Abschluss des Reisevertrags bestehenden Abgaben wie 12.1 Während der Dauer der Reise haften die Reisenden für Schäden oder Ver-
Ansprüche, insbesondere auf Erstattung von Rücktrittskosten bereits gebuchter Steuern, Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber RAD + REISEN GmbH er- lust an Fahrrädern und ihnen überlassener Ausrüstung.
Flüge, Bahnkarten, Zwischenübernachtungen usw. bestehen nicht. RAD + REISEN höht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag herauf- 12.2 Die Reisenden sind für die Einhaltung aller Pass-, Visa-, Zoll- und Gesund-
GmbH empfiehlt daher, Flugbuchungen etc. erst dann vorzunehmen, wenn fest- gesetzt werden. heitsvorschriften selbst verantwortlich.
steht, dass die gewünschte Reise durchgeführt wird. 7.3. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern die zur Erhöhung führenden Umstände 12.3 Änderungen von Preisen und Leistungen muss RAD + REISEN GmbH sich
4. Leistungen und Preise vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für RAD + vorbehalten, ebenso Berichtigungen von Irrtümern und Druckfehlern.
4.1. Die Leistungsverpflichtung der RAD + REISEN GmbH ergibt sich aus dem In- REISEN GmbH nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung 12.4 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht
halt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise des Reisepreises hat die RAD + REISEN GmbH den Kunden unverzüglich zu in- die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
gültigen Katalog bzw. der Reiseausschreibung unter Maßgabe sämtlicher darin formieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei 12.5 Gerichtsstand ist Sitz des Veranstalters.
enthaltener Hinweise und Erläuterungen und schließt Individualvereinbarungen Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom
mit ein. Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwerti-
4.2. Anschlussbeförderungen per Bahn / Bus / Flugzeug sind vom Kunden selbst gen Reise zu verlangen, wenn RAD + REISEN GmbH in der Lage ist, eine solche Veranstalter:
zu organisieren bzw. zu buchen. Auf Wunsch ist die RAD + REISEN GmbH bereit, Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde RAD + REISEN GmbH
entsprechende Beförderungen zu vermitteln. hat diesen Anspruch unverzüglich nach der Mitteilung über die Preiserhöhung A-1220 Wien, Schickgasse 9,
4.3. Maßgebend für alle Ermäßigungen, die aus dem Alter des Kunden resultie- RAD + REISEN GmbH gegenüber geltend zu machen.
ren, ist das Alter am Tag des Reiseantritts. 7.4. RAD + REISEN GmbH ist bei entsprechender Anwendung der vorstehenden Tel.: +43 (0)1/405 38 73
5. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Ziffern verpflichtet, Preissenkungen an den Kunden weiterzugeben. Firmenbuchnummer 103860k,
Reisepreis betreffen 8. Gewährleistung GISA Zahl 23577657
5.1 Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem 8.1 Abhilfe: Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe
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