Radurlaub und Radreisebedingungen

Anpassung an die Novelle zum Konsumentenschutzgesetz BGBl. 247/93

Gemeinsam beraten im Konsumentenpolitischen Beirat des Bundesministeriums
für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz in Entsprechung des § 73 Abs. 1 GewO 1994 und des § 8 der Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten in der Fassung 1994 über die Ausübungsvorschriften für das Reisebürogewerbe. Der vollständige Wortlaut kann in jedem Reisebüro eingesehen oder vom Veranstalter angefordert werden. Das Reisebüro kann als Vermittler und/oder als Veranstalter auftreten. Der Vermittler übernimmt die Verpflichtung, sich um die Besorgung eines Anspruchs auf Leistungen anderer zu bemühen. Veranstalter ist das Unternehmen, das entweder touristische Leistungen zu einem Pauschalpreis anbietet (Pauschalreise/Reiseveranstaltung) oder einzelne touristische Leistungen als Eigenleistungen zu erbringen verspricht und dazu im  allgemeinen eigene Prospekte, Ausschreibungen usw. zur Verfügung stellt. Ein Unternehmen, das als Reiseveranstalter auftritt, kann auch als Vermittler tätig werden, wenn Fremdleistungen vermittelt werden (z.B. fakultativer Ausflug am Urlaubsort), sofern es auf diese Vermittlerfunktion hinweist. Die nachstehenden Bedingungen stellen jenen Vertragstext, zu dem üblicherweise Reisebüros als Vermittler oder als Veranstalter mit ihren Kunden/Reisenden (Anm.: im Sinne des KSchG) Verträge abschließen. Die besonderen Bedingungen der vermittelten Reiseveranstalter, der vermittelten Transportunternehmungen (z.B. Bahn, Flugzeug, Schiff) und der anderen vermittelten Leistungsträger gehen vor.

Das Reisebüro als Veranstalter:

Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlagen des Vertrages, die der Buchende mit einem Veranstalter entweder direkt oder über einen Vermittler abschließt. Für den Fall des Direktabschlusses treffen den Veranstalter die Vermittlerpflichten sinngemäß. Der Veranstalter anerkennt grundsätzlich die gegenständlichen ALLGEMEINEN REISEBEDINGUNGEN, Abweichungen sind in den Werbeunterlagen gemäß § 8 der Ausübungsvorschriften nachstehend ersichtlich gemacht.

1. Buchung/Bezahlung

Die Anmeldung muss schriftlich oder per e-mail erfolgen und wird nach Aushändigen der Buchungsbestätigung verbindlich. Bei Buchung ist eine Anzahlung von € 100,- pro Person zuzüglicher etwaiger abgeschlossener Versicherungen zu leisten. Geht der Anzahlungsbetrag nicht rechtzeitig ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist RAD & REISEN berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erhebt RAD & REISEN die in den AGBs ersichtlichen Rücktrittskosten (Stornogebühren lt. Pkt. 6.1.). Restzahlungen dürfen frühestens 20 Tage vor Reiseantritt nur Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen an den Reisenden geleistet werden. Bitte berücksichtigen Sie die Überweisungsdauer von bis zu 5 Werktagen! Sollte bis spätestens 10 Tage vor Anreise kein Zahlungseingang erfolgt sein, wird für zusätzliche Aufwendungen in diesem Fall eine Gebühr von € 10,- in Rechnung gestellt. Da die Reiseunterlagen per Post versandt werden, kann in diesem Fall RAD & REISEN GmbH auch keine Haftung dafür übernehmen, dass diese beim Kunden rechtzeitig eintreffen.  Bei Anmeldungen ab 20 Tage vor Reiseantritt ist die Zahlung des gesamten Reisepreises sofort fällig. Sollten die Reisedokumente dem Anmelder bzw. Reiseteilnehmer wider Erwarten nicht bis spätestens sieben Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, hat sich dieser unverzüglich mit RAD & REISEN in Verbindung zu setzen. Eine Buchung für mehrere, gemeinsam reisende Personen kann nicht getrennt abgewickelt werden. Eine Person übernimmt Buchungsabwicklung, Rechnungsempfang, Bezahlung und Unterlagenempfang für alle Teilnehmer und ist alleinige Ansprechperson für den Reiseveranstalter. Für unsere Kunden aus Deutschland ist die spesenfreie Einzahlung auf unser deutsches Konto möglich. Wenn die Einzahlung auf unser österreichisches Konto erfolgt, gehen die inländischen Bankspesen zu Lasten des Auftraggebers und die ausländischen Bankspesen zu Lasten des Begünstigten. Die angegebenen Preise beinhalten alle Abgaben und sämtliche Zuschläge.

2. Änderung/Umbuchung:

Ein Wechsel des Reiseteilnehmers ist dann möglich, wenn die Ersatzperson alle Bedingungen für die Teilnahme erfüllt, und dies spät. 28 Tage vor Reiseantritt erfolgt. Der Überträger und der Erwerber haften auch für die durch die Übertragung entstandenen Mehrkosten zu ungeteilter Hand. Bei Änderung hinsichtlich des Teilnehmers, Zustieg, Unterkunft, Beförderung oder des Reiseverlaufes wird eine Umbuchungsgebühr von € 50,- eingehoben. Danach gelten die Stornobedingungen lt. Pkt. 6.1. Eine solche Umbuchung kann nur nach Maßgabe der Möglichkeiten im Einzelfall erfolgen; der Kunde hat hierauf keinen Anspruch. Eine Umbuchung durch den Kunden auf eine andere Tour oder einen anderen Termin ist nur in Form eines Stornos (lt. Stornobedingungen Pkt. 6.1.) und anschließender Neubuchung möglich.

3. Vertragsinhalt, Information, sonst. Nebenleistungen

Der Kunde ist für die Einhaltung aller geltenden Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Flughafen- und Gesundheitsbestimmungen, für die Vollständigkeit seiner Reisedokumente und für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung bzw. dass er den körperlichen Anforderungen der Reise gewachsen ist selbst verantwortlich. Die Teilnahme an der Reise erfolgt auf eigene Gefahr. Die Teilnahme Minderjähriger ist nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten möglich. Über die auch den Vermittler treffenden Informationspflichten hinaus hat der Veranstalter in ausreichender Weise über die von ihm angebotene Leistung zu informieren. Die Leistungsbeschreibungen im zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Katalog/Prospekt sowie die weiteren darin enthaltenen Informationen sind Gegenstand des Reisevertrages, es sei denn, dass bei der Buchung anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Die angegebenen Etappenorte sind die meist und hauptsächlich angefahrenen Etappenziele. Ihr Einverständnis zum Ausweichen in Orte der näheren Umgebung müssen RAD & REISEN im Einzelfall ohne Abzug voraussetzen.

4. Rechtsgrundlagen bei Leistungsstörungen

4.1.Gewährleistung
Der Kunde hat bei nicht oder mangelhaft erbrachter Leistung einen Gewährleistungsanspruch. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ihm der Veranstalter an Stelle seines Anspruches auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbringt oder die mangelhafte Leistung verbessert. Abhilfe kann in der Weise erfolgen, dass der Mangel behoben wird oder eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung, die auch die ausdrückliche Zustimmung des Kunden findet, erbracht wird.
4.2. Schadenersatz
Schäden an Haltegriffen der Gepäckstücke können grundsätzlich NICHT ersetzt werden, da unsere Mitarbeiter diese entsprechend anfassen müssen. Verletzen der Veranstalter oder seine Gehilfen schuldhaft die dem Veranstalter aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflichten, so ist dieser dem Kunden zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. Soweit der Reiseveranstalter für andere Personen als seine Angestellten einzustehen hat, haftet er - ausgenommen in Fällen eines Personenschadens - nur, wenn er nicht beweist, dass diese weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit treffen. Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit trifft den Reiseveranstalter keine Haftung für Gegenstände, die üblicherweise nicht mitgenommen werden, außer er hat diese in Kenntnis der Umstände in Verwahrung genommen. Es wird daher dem Kunden empfohlen, keine Gegenstände besonderen Werts mitzunehmen. Weiters wird empfohlen, die mitgenommenen Gegenstände ordnungsgemäß zu verwahren.
4.3. Mitteilung von Mängeln

Der Kunde hat jeden Mangel der Erfüllung des Vertrages, den er während der Reise feststellt, unverzüglich einem Repräsentanten bzw. dem Veranstalter direkt mitzuteilen. Dies setzt jedoch voraus, dass ihm ein solcher bekanntgegeben wurde und dieser an Ort und Stelle ohne nennenswerte Mühe erreichbar ist. Die Unterlassung dieser Mitteilung ändert nichts an den unter 4.1. beschriebenen Gewährleistungsansprüchen, kann ihm aber als Mitverschulden angerechnet werden und insofern seine eventuellen Schadenersatzansprüche schmälern. Der Veranstalter muss den Kunden aber schriftlich entweder direkt oder über den Vermittler auf diese Mitteilungspflicht hingewiesen haben. Ebenso muss der Kunde gleichzeitig darüber aufgeklärt worden sein, dass eine Unterlassung der Mitteilung seine Gewährleistungsansprüche nicht berührt, sie ihm aber als Mitverschulden angerechnet werden kann. Gegebenenfalls empfiehlt es sich, in Ermangelung eines örtlichen Repräsentanten, den Veranstalter über den Mangel zu informieren und Abhilfe zu verlangen (Hotline: 0043 699 16 10 90 69).
4.4. Haftungsrechtliche Sondergesetze
RAD & REISEN haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger sowie die Richtigkeit der für die Reisezeit gültigen Leistungsbeschreibungen zum Zeitpunkt der Drucklegung des Kataloges, bei Flugreisen unter anderem nach dem Warschauer Abkommen und seine Zusatzabkommen, bei Bahn- und Busreisen nach dem Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz.
4.5. Reisegepäck-Gepäcktransport

Bei täglichem Transport des Reisegepäcks wird dieses stärker beansprucht. Es wird empfohlen, möglichst robuste Gepäckstücke zu verwenden. Pro Person kann nur 1 Gepäckstück à max. 20 kg transportiert werden. Für optische Schäden und Schäden an Traggriffen, Handgriffen, Ziehgurten und Rollen, die auch durch den üblichen Gebrauch entstehen können, kann keine Haftung übernommen werden. Für Schäden oder den Verlust des Reisegepäcks haftet RAD & REISEN lediglich bis max. € 360,-- pro Person. Aufgrund der zollrechtlichen Bestimmungen dürfen Gepäckstücke bei grenzüberschreitenden Etappen nicht versperrt werden (Zollkontrollen), Bargeld, Dokumente und Wertgegenstände können daher nicht in Verwahrung genommen werden bzw. müssen vom Kunden persönlich verwahrt werden (s. auch 4.2.). Der Abschluss einer Reisegepäcksversicherung wird unbedingt empfohlen.
4.6. Haftungsausschluss Kundeneigener Räder
Für kundeneigene Räder können keine Einstellmöglichkeiten beigestellt werden, jegliche Haftung von RAD & REISEN GmbH ist ausgeschlossen. Übernimmt RAD & REISEN GmbH den Transport kundeneigener Räder, sind allfällige daraus resultierende Ersatzansprüche wegen Beschädigung, Verlust oder Diebstahl ausgeschlossen, es sei denn RAD & REISEN hätte Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu verantworten.

5. Geltendmachung von allfälligen Ansprüchen

Um die Geltendmachung von Ansprüchen zu erleichtern, wird dem Kunden empfohlen, sich über die Nichterbringung oder mangelhafte Erbringung von Leistungen schriftliche Bestätigungen geben zu lassen bzw. Belege, Beweise, Zeugen zu sichern. Gewährleistungsansprüche können nur innerhalb von 3 Jahren geltend gemacht werden. Es empfiehlt sich, Ansprüche unverzüglich nach Rückkehr von der Reise direkt beim Veranstalter oder im Wege des vermittelnden Reisebüros geltend zu machen.

6. Rücktritt - Preiserhöhung
6.1. Rücktritt des Kunden vom Vertrag

Wenn wesentliche Bestandteile des Vertrages vom Veranstalter geändert werden, kann der Kunde kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Der Veranstalter ist verpflichtet, die Vertragsänderung dem Kunden unverzüglich mitzuteilen, und ihn dabei über die bestehende Wahlmöglichkeit, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder die Änderung zu akzeptieren, zu belehren; der Kunde hat sein Wahlrecht unverzüglich auszuüben. Beim Rücktritt von einer gebuchten Reise aus anderen Gründen empfiehlt es sich, diesen schriftlich und in eingeschriebener Form vorzunehmen.


Die Stornokosten betragen wie folgt:

Bis 28 Tage vor Anreise

20 % des Reisepreises

27 bis 14 Tage vor Anreise

30 % des Reisepreises

13 bis 8 Tage vor Anreise

50 % des Reisepreises

7 bis 4 Tage vor Anreise

70% des Reisepreises

ab 3.Tag vor Anreise/ NO-SHOW

90 % des Reisepreises

Für ALLE KOMBINIERTEN TOUREN MIT RAD & SCHIFF gelten gesonderte Stornobedingungen:

Bis 84 Tage vor Anreise

10 % des Reisepreises

83 bis 42 Tage vor Anreise

30 % des Reisepreises

41 bis 28 Tage vor Anreise

60% des Reisepreises

27 bis 4 Tage vor Anreise

80 % des Reisepreises

ab 3.Tag vor Anreise/ NO-SHOW

90 % des Reisepreises

Bitte beachten Sie die abweichenden Stornobedingungen/Stornosätze der optional zubuchbaren Bahnanreisen. Bei Stornierung eben dieser fallen jeweils Stornokosten von € 10,- pro Person an (No Show: 100% Stornokosten). Bitte beachten Sie die abweichenden Zahlungs- bzw. Stornobedingungen/ Stornosätze der von uns vermittelten Bahn- und Flugtickets. Es gelten jeweils die AGB’s der einzelnen Beförderungsunternehmen. No-Show: Kunde bleibt der Abreise fern, weil es ihm am Reisewillen mangelt oder wenn der Kunde die Abreise durch Fahrlässigkeit oder eines ihm widerfahrenen Zufalls versäumt. Nicht in Anspruch genommene Leistungen (z.B. bei Abbruch) werden nicht zurückerstattet.
6.2. Preiserhöhung
Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und bestätigten Preise im Fall einer Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben bis zwanzig Tage vor Reiseantritt zu ändern. Bei Preiserhöhung um mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. Dieses Rücktrittsrecht muss innerhalb von 72 Stunden nach Zugang der Erklärung über die Preiserhöhung gegenüber der RAD & REISEN GmbH geltend gemacht werden. - Zur Klarstellung: Diese Regelung gilt als Spezialbestimmung zusätzlich zu Teil B Punkt 8.1. der ARB 1992.
6.3. Rücktritt des Veranstalters vor Antritt der Reise
Der Veranstalter behält sich vor, eine Reise abzusagen, wenn die Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht wird (bis 21 Tage vor Reiseantritt) bzw. aufgrund höherer Gewalt (Streik, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Epidemien, Naturkatastrophen, etc). Das heißt aufgrund ungewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse, auf die derjenige, der sich auf höhere Gewalt beruft, keinen Einfluss hat und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können. Geleistete Zahlungen werden rückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
6.4. Rücktritt des Veranstalters nach Antritt der Reise
Der Veranstalter wird von der Vertragserfüllung befreit, wenn der Kunde die Durchführung der Reise durch grob ungebührliches Verhalten, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört. In diesem Fall ist der Kunde, sofern ihn ein Verschulden trifft, dem Veranstalter gegenüber zum Ersatz des Schadens verpflichtet.

7. Änderungen des Vertrages

Bei Änderungen, die der Veranstalter zu vertreten hat, gelten jene im Abschnitt 5 angegebenen Regelungen. Ergibt sich nach der Abreise, dass ein erheblicher Teil der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erbracht wird oder nicht erbracht werden kann, so hat der Veranstalter ohne zusätzliches Entgelt angemessene Vorkehrungen zu treffen, damit die Reiseveranstaltung weiter durchgeführt werden kann. Leistungsänderungen bzw. Änderungen im Programmablauf und Ersatzleistungen kann der Kunde nur aus wichtigen, objektiv erkennbaren Gründen ablehnen. Änderungen im Reiseablauf infolge klimatischer und/oder technischer Einflüsse sind möglich, bedeuten keine Wertminderung und berechtigen nicht zur Rückerstattung oder Annullierung der Reise. Bei Schiffsreisen behält sich die Reederei das Recht vor, bei extremem Hoch- oder Niedrigwasser Teilstrecken per Bus zu überbrücken und / oder im Extremfall die Reise auch kurzfristig abzusagen, ohne dass sich daraus ein Rechtsanspruch ableiten lässt. (Wasserstand ist höhere Gewalt). Gleiches gilt bei behördlich angeordneten, im Vorfeld nicht bekannt gegebenen Schleusen- und/ oder Brückenreparaturen oder bei unverschuldetem Motor- oder Antriebsschaden des Schiffes. Der Veranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- und Ländegebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse zu ändern. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Veranstalter den Kunden unverzüglich zu informieren. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist eine solche Reise ohne Mehrpreis aus dem RAD & REISEN Reiseangebot anzubieten. Die genannten Rechte soll der Kunde unverzüglich nach Erklärung über die Preiserhöhung dem Veranstalter gegenüber geltend machen.

8. Absicherung von Kundengeldern

Österreichs Reiseveranstalter sind gesetzlich verpflichtet, die vom Kunden an den Reiseveranstalter gezahlten Reisepreise gemäß den EU-Pauschalreiserichtlinien abzusichern. Der Veranstalter hat alle seine Reisenden für von ihm veranstaltete Pauschalreisen bei der Raiffeisen Landesbank Burgenland, Raiffeisenstraße 1, 7001 Eisenstadt, Garantie Nr. 70.042.023 nach Maßgabe der österreichischen Reisebüroversicherung (RSV) versichert. Dies gilt für bereits entrichtete Zahlungen, soweit die Reiseleistung gänzlich oder teilweise infolge Insolvenz des Veranstalters nicht erbracht wurde, sowie notwendige Aufwendungen für die Rückreise. Der Veranstalter übernimmt Kundengelder gemäß § 7 Abs. 1 RSV als Anzahlung in Höhe von max. 20% frühestens 11 Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise. Die Restzahlung erfolgt frühestens 20 Tage vor Reiseantritt – Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen an den Reisenden. Darüber hinausgehende oder vorzeitig geleistete Anzahlungen bzw. Restzahlungen dürfen nicht gefordert werden und sind auch nicht abgesichert. Die Haftung der Raiffeisenlandesbank Burgenland beschränkt sich gegenüber dem Kunden auf den von ihm gezahlten Reisepreis und ist im Schadensfall mit der Gesamtversicherungssumme begrenzt. Sollte die Versicherungssumme zur Befriedigung sämtlicher Ansprüche nicht ausreichen, so werden die Forderungen der Kunden mit dem aliquoten Anteil erfüllt. Sämtliche Ansprüche sind im Insolvenzfall bei sonstigem Anspruchsverlust nachweislich innerhalb von 8 Wochen ab Insolvenzeintritt bei der EUROPÄISCHEN Reiseversicherung AG , Kratochwjlestraße 4, 1220 Wien, Tel. +43 1 317 25 00, FAX +43 1 319 93 67, anzumelden.

9. Gerichtsstand/Anwendbares Recht

Das Vertragsverhältnis unterliegt österreichischem Recht. Gerichtsstand ist Wien. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich haben. In diesem Falle ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgeblich. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr. Angebot/Preise entsprechen dem Stand bei Drucklegung des Kataloges (29.10.2012), vorbehaltlich nach Drucklegung eingetretener Änderungen von Wechselkursen, Steuern und behördlich festgelegten Gebühren.

Veranstalter:
RAD & REISEN GmbH
A-1220 Wien, Schickgasse 9
Tel.: +43 (0)1/405 38 73
Firmenbuchnummer 103860k
Eintragungsnummer im Veranstalterverzeichnis
des Bundesministeriums für Wirtschaftl. Angelegenheiten: 1998/0074